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Die baublegleitende Schiedsrichtertätigkeit

Das deutsche Bauschiedsgericht bietet bei Großprojekten das sogen. baubegleitende Schiedsverfahren an. Mit Aufnahme des Schiedsgerichtes als entscheidende unabhängige Institution bei der Durchführung eines Bauvorhabens, steht ein Schiedsrichterteam mit Aufnahme der Planungsarbeiten bereit, bei Anruf des Schiedsgerichtes sofort und unverzüglich tätig zu werden um entstandene Streitigkeiten sofort rechtskräftig zu entscheiden. Mit Fertigstellung eines Bauvorhabens sollen auch alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den an der Ausführung beteiligten Parteien bearbeitet und entschieden sein. Der jahrelange Rechtstreit nach Fertigstellung eines Bauvorhabens wird dadurch vermieden. Zeugenaussagen und Sachvorgänge können so zeitnah aufgenommen, ermittelt und beurteilt werden, was andernfalls nur mit hohen Zeit- und Geldaufwand zu bewerkstelligen ist. Die Gebühren einer solchen Verfahrensweise sind Projektabhängig und vorab mit dem Schiedsgericht vertraglich zu vereinbaren.



Schiedsgericht für Privates Baurecht Deutschland, Wilhelmstraße 11, D-53604 Bad Honnef
Telefon +49 (0)22 24 / 7 93 91, Telefax +49 (0)22 24 / 7 07 30
E-mail: info@schiedsgericht.org