Die baublegleitende Schiedsrichtertätigkeit
Das deutsche Bauschiedsgericht bietet bei Großprojekten das sogen.
baubegleitende Schiedsverfahren an. Mit Aufnahme des Schiedsgerichtes
als entscheidende unabhängige Institution bei der Durchführung
eines Bauvorhabens, steht ein Schiedsrichterteam mit Aufnahme der Planungsarbeiten
bereit, bei Anruf des Schiedsgerichtes sofort und unverzüglich tätig
zu werden um entstandene Streitigkeiten sofort rechtskräftig zu
entscheiden. Mit Fertigstellung eines Bauvorhabens sollen auch alle Rechtsstreitigkeiten
zwischen den an der Ausführung beteiligten Parteien bearbeitet und
entschieden sein. Der jahrelange Rechtstreit nach Fertigstellung eines
Bauvorhabens wird dadurch vermieden. Zeugenaussagen und Sachvorgänge
können so zeitnah aufgenommen, ermittelt und beurteilt werden, was
andernfalls nur mit hohen Zeit- und Geldaufwand zu bewerkstelligen ist.
Die Gebühren einer solchen Verfahrensweise sind Projektabhängig
und vorab mit dem Schiedsgericht vertraglich zu vereinbaren.
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