Das einfache Schiedsverfahren
Da mit Abschluss des Schiedsvertrages
wird das deutsche Bauschiedsgericht grundsätzlich für Baurechtstreitigkeiten
in jeder Höhe tätig. Bei Streitwerten unter 50.000,00 € wird
das "einfache Verfahren" eingesetzt. Das Schiedsgericht benennt
einen Richter, Rechtsanwalt oder Rechtsanwalt und Sachverständigen
um den Streit zu bearbeiten. Die Honorierung erfolgt nach Zeitaufwand
der mit Tagessätzen vergütet wird. Der derzeitige Tagessatz
beträgt 2.000,00 € (zuzüglich 19% Mehrwertsteuer) = 2.380,00 € für
jeden Schiedsrichter und beinhaltet ein Arbeitszeitvolumen von 6 Stunden.
Dazu werden die Prozessnebenkosten wie sie tatsächlich angefallen
sind in Rechnung gestellt. In der Regel kann ein Rechtstreit mit ein
bis drei Tagessätzen bearbeitet und rechtskräftig entschieden
werden.
|