Das normale Schiedsverfahren
Das normale Schiedsverfahren wird vom deutschen
Bauschiedsgericht mit drei Schiedsrichtern geführt. Der Vorsitzende
ist immer ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt. Häufig
ein hauptberuflicher Richter einer Baukammer oder eines Bausenats. Die
Beisitzer werden nach dem Schwerpunkt des Verfahrens ausgewählt.
Entweder mit einem Rechtsanwalt mit dem beruflichen Schwerpunkt Baurecht
und einem sachverständigen Ingenieur oder mit zwei sachverständigen
Ingenieuren.
Gebühren
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